Sonntag, 05. September 2010
Grundschule Wahlerschule - Telefon 0911 31 41 14

Schuleingangsuntersuchungen 2010

Die Schule informiert alle Kinder, die im September 2010 schulpflichtig werden, schriftlich über den Termin zur Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt, Burgstraße 4, Nürnberg, Zimmer U22a.

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) und Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Pflicht und ist per Gesetz als Aufgabe dem Gesundheitsamt zugewiesen. Ersatzweise Untersuchungen bei niedergelassenen ÄrztInnen sind im Gesetz daher nicht mehr vorgesehen.

Zur Untersuchung muss dem Gesundheitsamt unbedingt vorgelegt werden:

  • Impfbuch
  • gelbes Heft über die Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9)
  • ärztlicher Fragebogen des Gesundheitsamtes (Rückseite ausgefüllt)
  • Fragebogen der Schule (Datenblatt ausgefüllt)

Falls das angehende Schulkind noch keine Vorsorgeuntersuchung U9 hat, sollte diese beim niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt erfolgen. Kann die U9 bei der Untersuchung des Gesundheitsamts nicht vorgelegt werden, wird das Kind von der zuständigen Schulärztin untersucht.

Das Gesundheitsamt ist gehalten, bei zweimaligem unentschuldigten Versäumen des Termins das Jugendamt zu informieren.